Faire und transparente Teilnahmebedingungen
Stand: 28. Juli 2026. Diese Regeln gelten für die Nutzung der öffentlichen PPLNS-Endpunkte.
1. Betreiber und Leistungsumfang
Betreiber ist Varga-Tech – Attila Varga, Göttingen. Angeboten wird ein öffentlicher Bitcoin-Mining-Pool auf PPLNS-Basis. Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit, eine bestimmte Hashrate, einen Blockfund oder einen bestimmten Ertrag.
2. Teilnahme
Teilnehmende müssen eine gültige Bitcoin-Adresse verwenden, die sie selbst kontrollieren. Für fehlerhafte, fremde oder nicht geeignete Auszahlungsadressen trägt der Miner die Verantwortung. Manipulation, Angriffe, Missbrauch und rechtswidrige Nutzung sind untersagt.
3. Shares und PPLNS
Nur vom Pool akzeptierte Shares werden berücksichtigt. Die Vergütung richtet sich nach dem gewichteten Anteil im gleitenden PPLNS-Fenster zum Zeitpunkt eines gültigen Blockfunds. Verbindungszeit allein begründet keinen Vergütungsanspruch.
4. Gebühr
Die PPLNS-Gebühr beträgt aktuell 0,75 %. Maßgeblich ist die live veröffentlichte Pool-Konfiguration. Änderungen werden auf der Website bekannt gegeben und gelten für künftig erzeugte Blocktemplates.
5. Auszahlung
Auszahlungen erfolgen bei einem gültigen Blockfund automatisiert über die Coinbase-Verteilung. Beträge unter 5.000 Sats, Dust-Beträge oder aus Gewichtsgründen nicht passende Ausgänge können als Pending Credit im internen Ledger geführt und bei einem späteren Block berücksichtigt werden. Coinbase-Ausgänge unterliegen der Bitcoin-Reifezeit.
6. Kein Verwahr- oder Anlageangebot
Der Pool ist kein Bank-, Zahlungs-, Spar-, Anlage- oder Beratungsprodukt. Es werden keine Einlagen angenommen und keine Renditen versprochen. Mining ist mit erheblichen technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Risiken verbunden.
7. Wartung und Sicherheit
Der Betreiber darf Dienste für Wartung, Fehlerbehebung, Missbrauchsabwehr oder Sicherheitsmaßnahmen vorübergehend einschränken. Bei schwerwiegenden Fehlern kann der Poolbetrieb bis zur Klärung gestoppt werden.
8. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Unberührt bleiben Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Ansprüche.
9. Änderungen
Technisch oder rechtlich notwendige Änderungen dieser Regeln sind möglich. Die jeweils aktuelle Fassung wird dauerhaft auf dieser Seite veröffentlicht.